Branche
Administration, services publics
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Autre • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2023
Entrée en force
oui
Zurich Cas 506

Sexuelle Belästigung und Diskriminierung einer Organistin und Sekretärin

Die Organistin und Sekretärin einer Kirchenpflege stellt im März 2023 ein Schlichtungsgesuch, in dem sie die Feststellung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verlangt. Sie bringt Äusserungen eines Mitglieds der Kirchenpflege vor. Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe und hält fest, dass die Organistin aufgrund mangelnder Leistungen die Probezeit nicht bestanden habe. Sie habe der Organistin eine befristete Anstellung mit Verbesserungsauflagen angeboten. Das Arbeitsverhältnis wird von der Organistin aufgelöst. Noch vor der Schlichtungsverhandlung zieht sie das Gesuch zurück.

Historique de la procédure

16.05.2023
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab
Die Organistin ist vom 1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 bei der Kirchenpflege angestellt. Sie beschwert sich über Äusserungen eines Mitglieds der Kirchenpflege. Die Arbeitgeberin widerspricht dem und erklärt, dass die Organistin wegen unzureichender Leistungen die Probezeit nicht bestanden habe. Es wird ihr eine befristete Anstellung mit Verbesserungsauflagen angeboten, die sie ablehnt und das Arbeitsverhältnis selbst beendet. Eine sexuelle Belästigung habe laut Arbeitgeberin nie stattgefunden.

Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 05/2023