Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
weitere • Lohngleichheit • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2024
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 537

Sexuelle Belästigung und Lohnnachzahlung einer Mitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Die Arbeitnehmerin verlangt eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung sowie eine Lohnnachzahlung für Provisionen. Des Weiteren wünschte sie sich eine Abänderung des Arbeitszeugnisses. Trotz ordnungsgemässer Vorladung erscheint sie unentschuldigt nicht zur Schlichtungsverhandlung, weshalb das Verfahren androhungsgemäss als gegenstandslos abgeschlossen wurde.

Verfahrensgeschichte

19.09.2024
Gegenstandslosigkeit


Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit ab.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Geschäft 16/2024