Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 1997
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 16

Lohngleichheit für eine Spitalverwaltungsfachkraft

Kurzzusammenfassung

Die Klägerin arbeitet in einer Spitalverwaltung. Sie stellt ein Lohngleichheitsbegehren und fordert eine höhere Einstufung. Ihr Arbeitgeber weigert sich, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.

Verfahrensgeschichte

01.07.1997
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Über die Hintergründe dieses Lohngleichheitsbegehrens einer Spitalverwaltungsangestellten ist wenig bekannt, da das Spital zu den Vorwürfen weder schriftlich Stellung nimmt, noch bereit ist, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren als «wegen Nichteinigung erledigt» ab.

Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 97/3