Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 1997
Entrée en force
oui
Zurich Cas 16

Lohngleichheit für eine Spitalverwaltungsfachkraft

Die Klägerin arbeitet in einer Spitalverwaltung. Sie stellt ein Lohngleichheitsbegehren und fordert eine höhere Einstufung. Ihr Arbeitgeber weigert sich, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.

Historique de la procédure

01.07.1997
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Über die Hintergründe dieses Lohngleichheitsbegehrens einer Spitalverwaltungsangestellten ist wenig bekannt, da das Spital zu den Vorwürfen weder schriftlich Stellung nimmt, noch bereit ist, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren als «wegen Nichteinigung erledigt» ab.

Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 97/3