- Branche
- Domaines social et de la santé
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 1997
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für eine Spitalverwaltungsfachkraft
Die Klägerin arbeitet in einer Spitalverwaltung. Sie stellt ein Lohngleichheitsbegehren und fordert eine höhere Einstufung. Ihr Arbeitgeber weigert sich, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Über die Hintergründe dieses Lohngleichheitsbegehrens einer Spitalverwaltungsangestellten ist wenig bekannt, da das Spital zu den Vorwürfen weder schriftlich Stellung nimmt, noch bereit ist, an einer Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren als «wegen Nichteinigung erledigt» ab.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 97/3
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren als «wegen Nichteinigung erledigt» ab.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 97/3