Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit • Mobbing
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2004
Rechtskraft
ja
Bern Fall 44

Lohngleichheit für Verwaltungsangestellte

Kurzzusammenfassung

Eine Angestellte in der kantonalen Verwaltung wendet sich an die Schlichtungskommission wegen Lohndiskriminierung, Verleumdung durch Kollegen und allgemeiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande.

Verfahrensgeschichte

15.09.2004
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die kantonale Angestellte fordert Feststellung einer Lohndifferenz gegenüber ihren Kollegen, Verleumdung, Benachteiligung bei der Weiterbildung und allgemeiner Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

An der Schlichtungsverhandlung präzisiert die Gesuchstellerin, dass sie ihre Arbeit gerne weiterführen möchte. Für den Arbeitgeber ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht denkbar.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2004