- Branche
- Administration, services publics
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale • Mobbing
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 2004
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für Verwaltungsangestellte
Eine Angestellte in der kantonalen Verwaltung wendet sich an die Schlichtungskommission wegen Lohndiskriminierung, Verleumdung durch Kollegen und allgemeiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande.Historique de la procédure
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die kantonale Angestellte fordert Feststellung einer Lohndifferenz gegenüber ihren Kollegen, Verleumdung, Benachteiligung bei der Weiterbildung und allgemeiner Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
An der Schlichtungsverhandlung präzisiert die Gesuchstellerin, dass sie ihre Arbeit gerne weiterführen möchte. Für den Arbeitgeber ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht denkbar.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2004
An der Schlichtungsverhandlung präzisiert die Gesuchstellerin, dass sie ihre Arbeit gerne weiterführen möchte. Für den Arbeitgeber ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht denkbar.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2004