Branche
Administration, services publics
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale • Mobbing
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2004
Entrée en force
oui
Berne Cas 44

Lohngleichheit für Verwaltungsangestellte

Eine Angestellte in der kantonalen Verwaltung wendet sich an die Schlichtungskommission wegen Lohndiskriminierung, Verleumdung durch Kollegen und allgemeiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande.

Historique de la procédure

15.09.2004
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die kantonale Angestellte fordert Feststellung einer Lohndifferenz gegenüber ihren Kollegen, Verleumdung, Benachteiligung bei der Weiterbildung und allgemeiner Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

An der Schlichtungsverhandlung präzisiert die Gesuchstellerin, dass sie ihre Arbeit gerne weiterführen möchte. Für den Arbeitgeber ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht denkbar.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2004