Branche
Unterrichtswesen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2000
Rechtskraft
ja
Schwyz Fall 2

Diskriminierung einer Lehrerin wegen Schwangerschaft

Kurzzusammenfassung

Eine Lehrerin wendet sich an die Schlichtungsstelle, nachdem ihr wegen der Schwangerschaft die Stelle gekündigt wurde. Sie verlangt von der Arbeitgeberin eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es zum Vergleich. Sie erhält 10'000 Franken Entschädigung.

Verfahrensgeschichte

21.07.2000
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Primarlehrerin erhält wegen ihrer Schwangerschaft die Kündigung. Sie verlangt von der Anstellungsbehörde, dem Gemeinderat der Schulgemeinde, eine Entschädigung. Während der Schlichtungsverhandlung wird ein Vergleich abgeschlossen. Die Ansprüche der Klägerin werden grösstenteils von der Arbeitgeberin anerkannt.

Die Schlichtungsstelle stellt Einigung fest. Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2000