Branche
Education
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Grossesse • Indemnité
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2000
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 2

Diskriminierung einer Lehrerin wegen Schwangerschaft

Eine Lehrerin wendet sich an die Schlichtungsstelle, nachdem ihr wegen der Schwangerschaft die Stelle gekündigt wurde. Sie verlangt von der Arbeitgeberin eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Während der Schlichtungsverhandlung kommt es zum Vergleich. Sie erhält 10'000 Franken Entschädigung.

Historique de la procédure

21.07.2000
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Primarlehrerin erhält wegen ihrer Schwangerschaft die Kündigung. Sie verlangt von der Anstellungsbehörde, dem Gemeinderat der Schulgemeinde, eine Entschädigung. Während der Schlichtungsverhandlung wird ein Vergleich abgeschlossen. Die Ansprüche der Klägerin werden grösstenteils von der Arbeitgeberin anerkannt.

Die Schlichtungsstelle stellt Einigung fest. Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 10'000 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2000