Branche
Handel, Detailhandel
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2001
Schwyz Fall 4

Diskriminierende Kündigung einer Verkäuferin

Kurzzusammenfassung

Eine Verkäuferin fordert bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande, weil es sich um ein arbeitsrechtliches Begehren handelt. Die Klägerin zieht ihre Forderung ans Bezirksgericht.

Verfahrensgeschichte

01.01.2001
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Verkäuferin arbeitet in leitender Position in einem mittelgrossen Unternehmen. Sie fordert nach der Kündigung eine Entschädigung. Die Arbeitgeberin geht nicht auf die Forderung ein.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2001