Branche
Négoce, commerce de détail
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2001
Schwytz Cas 4

Diskriminierende Kündigung einer Verkäuferin

Eine Verkäuferin fordert bei der Schlichtungsstelle eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung. Während der Schlichtungsverhandlung kommt keine Einigung zustande, weil es sich um ein arbeitsrechtliches Begehren handelt. Die Klägerin zieht ihre Forderung ans Bezirksgericht.

Historique de la procédure

01.01.2001
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Verkäuferin arbeitet in leitender Position in einem mittelgrossen Unternehmen. Sie fordert nach der Kündigung eine Entschädigung. Die Arbeitgeberin geht nicht auf die Forderung ein.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2001