Branche
Unterrichtswesen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2004
Rechtskraft
ja
Schwyz Fall 7

Lohngleichheit für Legasthenie-Therapeutinnen

Kurzzusammenfassung

Acht Lehrerinnen mit Zusatzausbildung als Therapeutinnen für Legasthenie und Dyskalkulie wenden sich im Dezember 2000 wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle. Im Laufe des Verfahrens ändert der Kanton die Besoldungsverordnung. Die Löhne für diese Berufsgruppe werden angehoben und damit die Diskriminierung beseitigt. Die Klägerinnen ziehen den Antrag zurück und das Verfahren wird abgeschrieben.

Verfahrensgeschichte

15.03.2004
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab
Acht Lehrerinnen, die alle schon mehrere Jahre angestellt sind, wenden sich Ende 2000 an die Schlichtungsstelle. Sie machen geltend, dass sie beim Lohn diskriminiert werden. 2003 treten Änderungen in der Lehrerbesoldungsordnung in Kraft, welche die diskriminierenden Lohnbedingungen beseitigen. Die Klägerinnen ziehen ihren Antrag zurück.

Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage ab.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2000