Branche
Education
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2004
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 7

Lohngleichheit für Legasthenie-Therapeutinnen

Acht Lehrerinnen mit Zusatzausbildung als Therapeutinnen für Legasthenie und Dyskalkulie wenden sich im Dezember 2000 wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle. Im Laufe des Verfahrens ändert der Kanton die Besoldungsverordnung. Die Löhne für diese Berufsgruppe werden angehoben und damit die Diskriminierung beseitigt. Die Klägerinnen ziehen den Antrag zurück und das Verfahren wird abgeschrieben.

Historique de la procédure

15.03.2004
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab
Acht Lehrerinnen, die alle schon mehrere Jahre angestellt sind, wenden sich Ende 2000 an die Schlichtungsstelle. Sie machen geltend, dass sie beim Lohn diskriminiert werden. 2003 treten Änderungen in der Lehrerbesoldungsordnung in Kraft, welche die diskriminierenden Lohnbedingungen beseitigen. Die Klägerinnen ziehen ihren Antrag zurück.

Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage ab.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 2/2000