- Branche
- Kultur, Medien, Forschung
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2006
- Rechtskraft
- ja
Anstellungsdiskriminierung einer Wissenschaftlerin
Kurzzusammenfassung
Die Wissenschaftlerin arbeitet mit befristeter Anstellung in einem Privatbetrieb. Obwohl sie eine Entdeckung macht, wird ihr nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses kein neuer Vertrag angeboten. Die Nichtanstellung empfindet sie als wissenschaftliches Fehlverhalten. Doch sie legt nicht dar, warum sie dadurch im Sinne des Gleichstellungsgesetzes diskriminiert wird. Schliesslich schreibt die Schlichtungskommission das Verfahren wegen mangelndem Interesse der Gesuchstellerin ab.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/2006