Branche
Kultur, Medien, Forschung
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2006
Rechtskraft
ja
Bern Fall 53

Anstellungsdiskriminierung einer Wissenschaftlerin

Kurzzusammenfassung

Die Wissenschaftlerin arbeitet mit befristeter Anstellung in einem Privatbetrieb. Obwohl sie eine Entdeckung macht, wird ihr nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses kein neuer Vertrag angeboten. Die Nichtanstellung empfindet sie als wissenschaftliches Fehlverhalten. Doch sie legt nicht dar, warum sie dadurch im Sinne des Gleichstellungsgesetzes diskriminiert wird. Schliesslich schreibt die Schlichtungskommission das Verfahren wegen mangelndem Interesse der Gesuchstellerin ab.

Verfahrensgeschichte

08.02.2006
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/2006