Branche
Culture, médias, recherche
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2006
Entrée en force
oui
Berne Cas 53

Anstellungsdiskriminierung einer Wissenschaftlerin

Die Wissenschaftlerin arbeitet mit befristeter Anstellung in einem Privatbetrieb. Obwohl sie eine Entdeckung macht, wird ihr nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses kein neuer Vertrag angeboten. Die Nichtanstellung empfindet sie als wissenschaftliches Fehlverhalten. Doch sie legt nicht dar, warum sie dadurch im Sinne des Gleichstellungsgesetzes diskriminiert wird. Schliesslich schreibt die Schlichtungskommission das Verfahren wegen mangelndem Interesse der Gesuchstellerin ab.

Historique de la procédure

08.02.2006
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/2006