Branche
Kultur, Medien, Forschung
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Schadenersatz/Genugtuung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2007
Rechtskraft
ja
St. Gallen Fall 18

Sexuelle Belästigung einer Kundenberaterin

Kurzzusammenfassung

Von einer Kundenberaterin bei einer Zeitung wird ohne ihre Einwilligung ein Bild publiziert. Sie empfindet die Abbildung als kompromittierend. Ausserdem sieht sie sich sexistischen und rassistischen Bemerkungen ausgesetzt. Sie verlangt bei der Schlichtungsstelle eine angemessene Entschädigung und Genugtuung wegen sexueller Belästigung sowie Schadenersatz, Lohnnachzahlungen und ein Arbeitszeugnis. Die beiden Parteien einigen sich selber auf die Auszahlung von insgesamt 12'500 Franken.

Verfahrensgeschichte

04.06.2007
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Klägerin befindet sich in gekündigtem Arbeitsverhältnis. Noch während der Kündigungsfrist wird sie krank. Neben der Entschädigung, Genugtuung und Schadenersatz wegen sexueller Belästigung verlangt sie die Lohnfortzahlung für die verlängerte Kündigungsfrist sowie Spesennachzahlungen, insgesamt maximal Fr. 30‘000. Ausserdem soll ihr ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

Auf der Basis des Vorschlags der Schlichtungsstelle einigen sich die Parteien selber. Sie erhält Lohnnachzahlungen und Spesenersatz von 12’000 Franken.

Als Genugtuung für das kompromittierende Foto erhält die Klägerin 500 Franken.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2007