- Branche
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- Gleichstellungsgesetz
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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Arbeitsbedingungen
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- Entscheide
- 1 Entscheid 2008
Diskriminierende Kündigung einer Schulleiterin
Kurzzusammenfassung
Eine Schulleiterin verlangt nach vielen Überstunden eine Erhöhung ihres Leitungspensums. Das wird abgelehnt. Stattdessen kündigt ihr der Arbeitgeber die Stelle mit der Begründung, sie habe als Schulleiterin ungenügende Leistungen erbracht . Noch während der laufenden Kündigungsfrist wird sie wegen behaupteter Unregelmässigkeiten fristlos entlassen. Sie ficht die Kündigung an und verlangt rückwirkend die Schulleiterzulage und eine Entschädigung für die geleisteten Überstunden. Es kommt keine Einigung zu Stande.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Klägerin arbeitet 40 Prozent als Schulleiterin und 60 Prozent als Lehrerin. Nach vielen Überstunden verlangt sie eine Aufstockung des Leitungspensums. Das wird abgelehnt. Der Arbeitgeber kündigt nach verschiedenen innerbetrieblichen Schwierigkeiten das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass sie als Schulleiterin ungenügende Leistungen erbracht habe. Kurze Zeit später, noch während der Kündigungsfrist, erhält sie wegen behaupteten Unregelmässigkeiten die fristlose Kündigung. Vor der Schlichtungsstelle fordert sie rückwirkende Zahlungen der Schulleiterzulage und eine Entschädigung für die geleisteten Überstunden.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2/2008
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2/2008