Branche
Education
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Conditions de travail
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2008
Saint-Gall Cas 20

Diskriminierende Kündigung einer Schulleiterin

Eine Schulleiterin verlangt nach vielen Überstunden eine Erhöhung ihres Leitungspensums. Das wird abgelehnt. Stattdessen kündigt ihr der Arbeitgeber die Stelle mit der Begründung, sie habe als Schulleiterin ungenügende Leistungen erbracht . Noch während der laufenden Kündigungsfrist wird sie wegen behaupteter Unregelmässigkeiten fristlos entlassen. Sie ficht die Kündigung an und verlangt rückwirkend die Schulleiterzulage und eine Entschädigung für die geleisteten Überstunden. Es kommt keine Einigung zu Stande.

Historique de la procédure

08.09.2008
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Klägerin arbeitet 40 Prozent als Schulleiterin und 60 Prozent als Lehrerin. Nach vielen Überstunden verlangt sie eine Aufstockung des Leitungspensums. Das wird abgelehnt. Der Arbeitgeber kündigt nach verschiedenen innerbetrieblichen Schwierigkeiten das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass sie als Schulleiterin ungenügende Leistungen erbracht habe. Kurze Zeit später, noch während der Kündigungsfrist, erhält sie wegen behaupteten Unregelmässigkeiten die fristlose Kündigung. Vor der Schlichtungsstelle fordert sie rückwirkende Zahlungen der Schulleiterzulage und eine Entschädigung für die geleisteten Überstunden.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2/2008