Branche
Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Mobbing • Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2007
Bern Fall 64

Lohngleichheit für eine Personalleiterin

Kurzzusammenfassung

Die Personalleiterin erhält während der Probezeit die Kündigung. Sie wendet sich wegen Mobbing ans Arbeitsgericht. Der Aussöhnungsversuch scheitert und ihr wird die Klagebewilligung erteilt. Nun erfährt sie, dass ihr Nachfolger viel mehr verdient, als sie während der Anstellung erhalten hatte. Sie wendet sich an die Schlichtungskommission mit dem Begehren, dass diese beurteilen möge, ob Diskriminierungen aufgrund des Gleichstellungsgesetzes vorliegen. Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Klägerin eine Klagebewilligung für das Zivilgericht hat und in diesem Verfahren auch die gleichstellungsrechtlichen Anliegen überprüft werden können. Damit sei ein Schlichtungsverfahren hinfällig.

Verfahrensgeschichte

29.10.2007
Die Schlichtungskommission schreibt Klage als erledigt ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren als erledigt ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2007