Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Mobbing • Egalité salariale
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2007
Berne Cas 64

Lohngleichheit für eine Personalleiterin

Die Personalleiterin erhält während der Probezeit die Kündigung. Sie wendet sich wegen Mobbing ans Arbeitsgericht. Der Aussöhnungsversuch scheitert und ihr wird die Klagebewilligung erteilt. Nun erfährt sie, dass ihr Nachfolger viel mehr verdient, als sie während der Anstellung erhalten hatte. Sie wendet sich an die Schlichtungskommission mit dem Begehren, dass diese beurteilen möge, ob Diskriminierungen aufgrund des Gleichstellungsgesetzes vorliegen. Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Klägerin eine Klagebewilligung für das Zivilgericht hat und in diesem Verfahren auch die gleichstellungsrechtlichen Anliegen überprüft werden können. Damit sei ein Schlichtungsverfahren hinfällig.

Historique de la procédure

29.10.2007
Die Schlichtungskommission schreibt Klage als erledigt ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren als erledigt ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2007