Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schadenersatz/Genugtuung • Schwangerschaft • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2010
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 221

Diskriminierende Kündigung einer Pflegefachfrau wegen Schwangerschaft

Kurzzusammenfassung

Die Pflegefachfrau wendet sich nach der Kündigung an die Schlichtungsstelle. Sie fordert, dass die Kündigung aufzuheben sei oder ihr eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen und Schadenersatz wegen diskriminierender Kündigung ausbezahlt werden (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Nachdem die Arbeitgeberin das Begehren anerkennt und die Kündigung zurücknimmt, zieht die Klägerin das Gesuch zurück.

Verfahrensgeschichte

28.06.2010
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren nach Vergleich ab
Die Pflegefachfrau arbeitet in einem Privatspital. Sie erhält, als sie der Vorgesetzten die Schwangerschaft meldet, noch während der Probezeit die Kündigung. Sie wendet sich wegen Diskriminierung an die Schlichtungsstelle und verlangt, dass die Kündigung aufzuheben sei oder ihr eine Entschädigung und Schadenersatz zugesprochen werden. Die Arbeitgeberin nimmt die Kündigung ausserhalb des Schlichtungsverfahrens zurück und einigt sich mit der Pflegefachfrau.

Nach der Einigung zieht die Klägerin das Begehren zurück und die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 7/2010