- Branche
- Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2010
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung einer Angestellten im Pflegebereich
Kurzzusammenfassung
Die Arbeitnehmerin ist seit sechs Jahren beim Arbeitgeber tätig. Im Jahr 2009 ist sie oft arbeitsunfähig und muss sich auch in Therapie begeben. Im gleichen Jahr wird sie schwanger. Als sie den Arbeitgeber darüber informiert, erhält sie die Kündigung wegen vieler Krankheitstage. Als sie die Schwangerschaft schriftlich bestätigen lässt, teilt der Arbeitgeber mit, die Kündigung sei sistiert bis nach dem Mutterschaftsurlaub.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2010