Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Rachekündigung • Kündigung • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2011
St. Gallen Fall 29

Sexuelle Belästigung einer Assistentin

Kurzzusammenfassung

Die Arbeitnehmerin wird als persönliche Assistentin des Geschäftsführers eingestellt. Sie macht geltend, es sei zu wiederholten sexuellen Belästigungen und schliesslich zu einer Vergewaltigung gekommen. Die Arbeitnehmerin hat deswegen Strafanzeige eingereicht. Der Arbeitgeber kündigt ihr daraufhin und stellt sie per sofort frei. Wegen Krankheit der Arbeitnehmerin wird die Kündigung wiederholt auf einen Monat später. Diese Kündigung wird von der Arbeitnehmerin als Rachekündigung angefochten.

Verfahrensgeschichte

19.12.2011
Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest


Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest

Schlichtungsbehörde für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2010