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- Rachekündigung • Kündigung • Sexuelle Belästigung
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- 1 Entscheid 2011
Sexuelle Belästigung einer Assistentin
Kurzzusammenfassung
Die Arbeitnehmerin wird als persönliche Assistentin des Geschäftsführers eingestellt. Sie macht geltend, es sei zu wiederholten sexuellen Belästigungen und schliesslich zu einer Vergewaltigung gekommen. Die Arbeitnehmerin hat deswegen Strafanzeige eingereicht. Der Arbeitgeber kündigt ihr daraufhin und stellt sie per sofort frei. Wegen Krankheit der Arbeitnehmerin wird die Kündigung wiederholt auf einen Monat später. Diese Kündigung wird von der Arbeitnehmerin als Rachekündigung angefochten.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest
Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest
Schlichtungsbehörde für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2010