Branche
Autre
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Congé représailles • Licenciement • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2011
Saint-Gall Cas 29

Sexuelle Belästigung einer Assistentin

Die Arbeitnehmerin wird als persönliche Assistentin des Geschäftsführers eingestellt. Sie macht geltend, es sei zu wiederholten sexuellen Belästigungen und schliesslich zu einer Vergewaltigung gekommen. Die Arbeitnehmerin hat deswegen Strafanzeige eingereicht. Der Arbeitgeber kündigt ihr daraufhin und stellt sie per sofort frei. Wegen Krankheit der Arbeitnehmerin wird die Kündigung wiederholt auf einen Monat später. Diese Kündigung wird von der Arbeitnehmerin als Rachekündigung angefochten.

Historique de la procédure

19.12.2011
Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest


Die Schlichtungsbehörde stellt Nichteinigung fest

Schlichtungsbehörde für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2010