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- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Sexuelle Belästigung • Entschädigung
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- privat-rechtlich
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- 1 Entscheid 2002
- Rechtskraft
- ja
Sexuelle Belästigung einer Coiffeurin
Kurzzusammenfassung
Eine junge Mitarbeiterin wird vom Inhaber eines Coiffeursalons sexuell belästigt. Sie ist in der Folge längere Zeit krankgeschrieben, worauf sie den Lohn nicht mehr erhält. Dagegen setzt sie sich vor Bezirksgericht zur Wehr. Neben dem ausstehenden Lohn verlangt sie mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz Art. 5 Abs. 3 auch eine Entschädigung für die sexuelle Belästigung. Der Richter vermittelt eine Vereinbarung, mit der sich beide Seiten einverstanden erklären.Verfahrensgeschichte
Das Bezirksgericht Bülach schreibt das Verfahren infolge Einigung ab
Der Chef der jungen Coiffeurin bestreitet seine Übergriffe vor Gericht nicht. Beide Seiten lassen sich an der Hauptverhandlung zu einer Einigung bewegen. Der Coiffeursalon-Inhaber verpflichtet sich, den Fall der Krankentaggeld-Versicherung zu melden und Geld plus Abrechnung an die Klägerin weiterzuleiten. Er muss ihr ein Arbeitszeugnis vorgeschriebenen Inhalts ausstellen sowie 4'000 Franken Entschädigung wegen sexueller Belästigung in Raten abstottern.
Der Prozess wird als durch Vergleich erledigt abgeschrieben.
Geschäft Nr. FO020180/U
Der Prozess wird als durch Vergleich erledigt abgeschrieben.
Geschäft Nr. FO020180/U