Gleichstellungsprozess im Kanton Uri
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten zur Verfügung. Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) ist die kantonale Schlichtungsstelle nach dem Gleichstellungsgesetz in Altdorf zuständig.
Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
Siehe Ausführungen zum Schlichtungsverfahren.
Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (keine Besonderheiten)
Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren richtet sich für privatrechtlich Angestellte nach den Bestimmungen der ZPO. Siehe Ausführungen zum Gerichtsverfahren.
Für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse gelten bei Gleichstellungsstreitigkeiten die Bestimmungen des Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) des Kantons Uri. Das Verfahren basiert auf dem Untersuchungsgrundsatz, der Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen sowie dem Anspruch auf rechtliches Gehör.
Instanzenzug
Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich – nach allfälliger Durchführung des Schlichtungsverfahrens – an das Landgericht in Altdorf als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Altdorf weitergezogen werden. Gegen den Entscheid des Obergerichts kann eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.
Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse
Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis können sich mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Obergericht in Altdorf wenden. Gegen den Entscheid des Obergerichts kann eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.