Aktuelles | Kein Verlust von Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen

Kein Verlust von Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen: Änderung seit 1. Juli 2024

Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten seit dem 1. Juli 2024 ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Die entsprechende Regelung in der Erwerbsersatzverordnung hat der Bundesrat angepasst.

Neu können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten (Legislative) auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnehmen, ohne dass ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet. Voraussetzung ist allerdings, dass für die betreffende Sitzung keine Vertretungslösung vorgesehen ist.

Die betroffene Parlamentarierin muss der Ausgleichskasse eine Bescheinigung der zuständigen Stelle einreichen, wonach die Stellvertretung für die Sitzungen, an denen sie teilgenommen hat, nicht erlaubt war.

Diese Änderung in der Erwerbsersatzverordnung kam für eine Nationalrätin aus dem Kanton Bern zu spät. Der Verlust ihrer Mutterschaftsentschädigung aufgrund der Teilnahme an Kommissionssitzungen wurde vom Bundesgericht noch unter Anwendung des alten Rechtsals rechtmässig eingestuft (siehe Urteil 9C_290/2024 vom 3. Oktober 2024).