Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
Basel-Stadt Fall 82

Diskriminierende Kündigung einer technischen Spezialistin

Kurzzusammenfassung

Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In Folge einer Schwangerschaft wird ihr gekündigt. Sie macht vor der Schlichtungsstelle eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht und erzielt einen Vergleich.

Verfahrensgeschichte

10.02.2020
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.
Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In der Folge wird ihr gekündigt, als eine Schwangerschaft im Raum steht. Sie reicht ein Schlichtungsgesuch ein und macht geltend, dass ihr gekündigt worden sei, weil sie aufgrund dieser Schwangerschaft nicht mehr mit embryo-schädigenden Substanzen arbeiten wollte. Ihre Arbeitsleistung sei aber immer gut gewesen, was in den Mitarbeitendengesprächen auch bestätigt wurde. Die Bewertung sei nachträglich zu ihren Ungunsten verändert worden, um die Kündigung zu rechtfertigen.
Die Arbeitgeberin rechtfertigt sich damit, dass das Arbeitsverhältnis wegen ungenügender Arbeitsleistung und wiederholt inkorrekter Zeiterfassung und Handhabung von Absenzen aufgelöst worden sei. Dabei sei sogar eine Verwarnung ausgesprochen worden.

Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht.

Die Schlichtungsstelle unterbreitet den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welchem beide zustimmen.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 03/2020