Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Gravidanza
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2020
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 82

Diskriminierende Kündigung einer technischen Spezialistin

Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In Folge einer Schwangerschaft wird ihr gekündigt. Sie macht vor der Schlichtungsstelle eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht und erzielt einen Vergleich.

Sviluppo del procedimento

10.02.2020
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.
Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In der Folge wird ihr gekündigt, als eine Schwangerschaft im Raum steht. Sie reicht ein Schlichtungsgesuch ein und macht geltend, dass ihr gekündigt worden sei, weil sie aufgrund dieser Schwangerschaft nicht mehr mit embryo-schädigenden Substanzen arbeiten wollte. Ihre Arbeitsleistung sei aber immer gut gewesen, was in den Mitarbeitendengesprächen auch bestätigt wurde. Die Bewertung sei nachträglich zu ihren Ungunsten verändert worden, um die Kündigung zu rechtfertigen.
Die Arbeitgeberin rechtfertigt sich damit, dass das Arbeitsverhältnis wegen ungenügender Arbeitsleistung und wiederholt inkorrekter Zeiterfassung und Handhabung von Absenzen aufgelöst worden sei. Dabei sei sogar eine Verwarnung ausgesprochen worden.

Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht.

Die Schlichtungsstelle unterbreitet den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welchem beide zustimmen.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 03/2020