Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Grossesse
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2020
Entrée en force
oui
Bâle-Ville Cas 82

Diskriminierende Kündigung einer technischen Spezialistin

Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In Folge einer Schwangerschaft wird ihr gekündigt. Sie macht vor der Schlichtungsstelle eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht und erzielt einen Vergleich.

Historique de la procédure

10.02.2020
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.
Eine technische Spezialistin ist im Labor einer Pharmafirma angestellt. In der Folge wird ihr gekündigt, als eine Schwangerschaft im Raum steht. Sie reicht ein Schlichtungsgesuch ein und macht geltend, dass ihr gekündigt worden sei, weil sie aufgrund dieser Schwangerschaft nicht mehr mit embryo-schädigenden Substanzen arbeiten wollte. Ihre Arbeitsleistung sei aber immer gut gewesen, was in den Mitarbeitendengesprächen auch bestätigt wurde. Die Bewertung sei nachträglich zu ihren Ungunsten verändert worden, um die Kündigung zu rechtfertigen.
Die Arbeitgeberin rechtfertigt sich damit, dass das Arbeitsverhältnis wegen ungenügender Arbeitsleistung und wiederholt inkorrekter Zeiterfassung und Handhabung von Absenzen aufgelöst worden sei. Dabei sei sogar eine Verwarnung ausgesprochen worden.

Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Spezialistin als glaubhaft gemacht.

Die Schlichtungsstelle unterbreitet den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welchem beide zustimmen.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 03/2020