- Branche
- Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Rachekündigung • Kündigung • Mobbing • Sexuelle Belästigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2000
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung einer Lehrerin
Kurzzusammenfassung
Eine Lehrerin für betriebsinterne Schulungen eines Industriebetriebes wendet sich wegen Rachekündigung an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Schulleiter der sexuellen Belästigung. Weil sie sich gewehrt habe, sei es zu Mobbing und schliesslich zur Kündigung gekommen. Der Leiter der Schulungsabteilung bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigung.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Lehrerin arbeitet seit über zehn Jahren im Betrieb, als sie die Kündigung erhält.
Während der Schlichtungsverhandlung bestreitet der durch einen Anwalt vertretene Beklagte die Rachekündigung und die vorangegangene sexuelle Belästigung. Beide Seiten halten an ihren Aussagen fest.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, Geschäft Nr. 2000.01
Während der Schlichtungsverhandlung bestreitet der durch einen Anwalt vertretene Beklagte die Rachekündigung und die vorangegangene sexuelle Belästigung. Beide Seiten halten an ihren Aussagen fest.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, Geschäft Nr. 2000.01