Branche
Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Rachekündigung • Kündigung • Mobbing • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2000
Rechtskraft
ja
Aargau Fall 8

Diskriminierende Kündigung einer Lehrerin

Kurzzusammenfassung

Eine Lehrerin für betriebsinterne Schulungen eines Industriebetriebes wendet sich wegen Rachekündigung an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Schulleiter der sexuellen Belästigung. Weil sie sich gewehrt habe, sei es zu Mobbing und schliesslich zur Kündigung gekommen. Der Leiter der Schulungsabteilung bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Verfahrensgeschichte

19.12.2000
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Lehrerin arbeitet seit über zehn Jahren im Betrieb, als sie die Kündigung erhält.

Während der Schlichtungsverhandlung bestreitet der durch einen Anwalt vertretene Beklagte die Rachekündigung und die vorangegangene sexuelle Belästigung. Beide Seiten halten an ihren Aussagen fest.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, Geschäft Nr. 2000.01