Settore
Settore manifatturiero, industria
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Licenziamento abusivo • Disdetta • Mobbing • Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2000
Decisione passata in giudicato
Argovia Caso 8

Diskriminierende Kündigung einer Lehrerin

Eine Lehrerin für betriebsinterne Schulungen eines Industriebetriebes wendet sich wegen Rachekündigung an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Schulleiter der sexuellen Belästigung. Weil sie sich gewehrt habe, sei es zu Mobbing und schliesslich zur Kündigung gekommen. Der Leiter der Schulungsabteilung bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Sviluppo del procedimento

19.12.2000
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Lehrerin arbeitet seit über zehn Jahren im Betrieb, als sie die Kündigung erhält.

Während der Schlichtungsverhandlung bestreitet der durch einen Anwalt vertretene Beklagte die Rachekündigung und die vorangegangene sexuelle Belästigung. Beide Seiten halten an ihren Aussagen fest.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, Geschäft Nr. 2000.01