Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Congé représailles • Licenciement • Mobbing • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2000
Entrée en force
oui
Argovie Cas 8

Diskriminierende Kündigung einer Lehrerin

Eine Lehrerin für betriebsinterne Schulungen eines Industriebetriebes wendet sich wegen Rachekündigung an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Schulleiter der sexuellen Belästigung. Weil sie sich gewehrt habe, sei es zu Mobbing und schliesslich zur Kündigung gekommen. Der Leiter der Schulungsabteilung bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Historique de la procédure

19.12.2000
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Lehrerin arbeitet seit über zehn Jahren im Betrieb, als sie die Kündigung erhält.

Während der Schlichtungsverhandlung bestreitet der durch einen Anwalt vertretene Beklagte die Rachekündigung und die vorangegangene sexuelle Belästigung. Beide Seiten halten an ihren Aussagen fest.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, Geschäft Nr. 2000.01