- Branche
- Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Sexuelle Belästigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2004
- Rechtskraft
- ja
Sexuelle Belästigung einer Hilfsangestellten
Kurzzusammenfassung
Die Angestellte eines Kleinbetriebs wendet sich wegen sexueller Belästigung (Gleichstellungsgesetz Art. 4) an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Stellvertreter ihres Chefs, sie sexuell belästigt zu haben. Er bestreitet die Vorfälle. Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass die Klägerin die Vorwürfe nicht nachweisen kann.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte klagt, dass sie während der Ferienabwesenheit ihres Chefs vom Stellvertreter sexuell belästigt worden sei. Sie nennt drei Vorfälle. Der Belästiger sagt aus, dass im Betrieb ein rauer Umgangston herrsche, es aber keine sexuellen Belästigungen gegeben habe. Die konkreten Vorfälle bestreitet er.
Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht bewiesen werden kann. Vom chronologischen Ablauf her bleibt unklar, wann die Belästigungen stattgefunden haben.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen, Fall Nr. 2004.01
Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht bewiesen werden kann. Vom chronologischen Ablauf her bleibt unklar, wann die Belästigungen stattgefunden haben.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen, Fall Nr. 2004.01