Settore
Settore manifatturiero, industria
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2004
Decisione passata in giudicato
Argovia Caso 22

Sexuelle Belästigung einer Hilfsangestellten

Die Angestellte eines Kleinbetriebs wendet sich wegen sexueller Belästigung (Gleichstellungsgesetz Art. 4) an die Schlichtungsstelle. Sie beschuldigt den Stellvertreter ihres Chefs, sie sexuell belästigt zu haben. Er bestreitet die Vorfälle. Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass die Klägerin die Vorwürfe nicht nachweisen kann.

Sviluppo del procedimento

09.09.2004
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte klagt, dass sie während der Ferienabwesenheit ihres Chefs vom Stellvertreter sexuell belästigt worden sei. Sie nennt drei Vorfälle. Der Belästiger sagt aus, dass im Betrieb ein rauer Umgangston herrsche, es aber keine sexuellen Belästigungen gegeben habe. Die konkreten Vorfälle bestreitet er.

Die Schlichtungsstelle stellt fest, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht bewiesen werden kann. Vom chronologischen Ablauf her bleibt unklar, wann die Belästigungen stattgefunden haben.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen, Fall Nr. 2004.01