Branche
Unterrichtswesen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Beförderung • Kündigung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2012
Rechtskraft
ja
Bundesverwaltung Fall 10

Kettenverträge und Umwandlung in unbefristete Verträge an der EPFL

Zusammenfassung

Im Urteil A-4825/2011 vom 19. November 2012 prüft das Bundesverwaltungsgericht die Nichtverlängerung des Vertrags einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL). Sie war zunächst als externe Dozentin und später als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Vollzeit beschäftigt und focht die Befristung ihres Vertrags an. Das Gericht stellte fest, dass aufeinanderfolgende Verträge, die ohne Unterbrechung über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren abgeschlossen wurden, gemäß dem Bundespersonalgesetz als unbefristet anzusehen sind. Es weist die von der Vorinstanz vorgenommene Unterscheidung zwischen Lehraufgaben (40 %) und anderen Tätigkeiten (60 %) zurück, da es sich um ein einziges Arbeitsverhältnis handelt. Die Kündigung, die auf der falschen Annahme eines teilweise befristeten Vertrags beruhte, wird für nichtig erklärt. Die Sache wird zur Prüfung der Wiedereinstellung oder gegebenenfalls der Entschädigungsfolgen zurückgewiesen.

Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz

Die Beschwerdeführerin machte im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Entwicklung auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) geltend. Das Gericht erinnert daran, dass Diskriminierung durch objektive Anhaltspunkte glaubhaft gemacht werden muss, bevor die Beweislast umgekehrt wird. Im vorliegenden Fall ging es jedoch in erster Linie um die rechtliche Einstufung des Arbeitsverhältnisses und nicht um eine konkrete diskriminierende Massnahme. Das Urteil betont daher, dass das GlG die vorherige Prüfung des Vertragsstatus nicht ersetzen kann. Für die Praxis des GlG verdeutlicht die Entscheidung den Zusammenhang zwischen dem Schutz vor Diskriminierung und den Garantien der Arbeitsverhältnisse im Personalrecht des Bundes.

Verfahrensgeschichte

19.11.2012
BVGer Urteil A-4825/2011 vom 19. November 2012