Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
männlich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Anstellung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2010
Bundesverwaltung Fall 8

Recht auf eine förmliche Entscheidung im Falle einer Nichtberufung

Kurzzusammenfassung

Im Urteil A-2757/2009 vom 12. Oktober 2010 des Bundesverwaltungsgerichts beanstandet ein Oberst seine Nichtnennung zum Brigadekommandanten und wirft dem Bundesrat vor, keine formelle Entscheidung getroffen zu haben. Er macht eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Willkürverbots geltend und beruft sich im Laufe des Verfahrens auch auf eine Diskriminierung und fordert eine Entschädigung.
Der Bundesrat war der Ansicht, dass gegen eine Ablehnung der Anstellung kein Rechtsmittel eingelegt werden könne, und lehnte es ab, einen Entscheid zu erlassen. Das Gericht hält jedoch fest, dass der abgelehnte Kandidat auf Antrag Anspruch auf einen formellen Entscheid über die Nichtnennung hat, um den Zugang zu den Gerichten gemäss Art. 29a der Bundesverfassung zu gewährleisten. Die Weigerung, eine Entscheidung zu treffen, stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar. In der Sache unterstreicht das Gericht den grossen Ermessensspielraum der Ernennungsbehörde und bestätigt, dass kein subjektives Recht auf Ernennung besteht. Die Nicht-Ernennung verstösst weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Willkürverbot.

Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) ist in diesem Zusammenhang relevant, da es ausdrücklich vorsieht, dass bei einer behaupteten Diskriminierung bei der Einstellung das Recht auf eine formelle, beschwerdefähige Entscheidung besteht. Das Gericht stützt sich auf diese Logik, um generell die Forderung nach einer justiziablen Entscheidung im Falle einer Nichtanstellung im Personalrecht des Bundes zu verstärken.
Das Urteil geht somit über den Anwendungsbereich des GlG hinaus und verankert ein eigenständiges Verfahrensrecht auf eine formelle Entscheidung, auch wenn keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt.
Für die Praxis des GlG bestätigt das Urteil, dass der Zugang zu Gerichten und die Formalisierung von Ablehnungen bei der Einstellung wesentliche Garantien für die gerichtliche Kontrolle von Diskriminierungen bei der Einstellung darstellen.

Verfahrensgeschichte

12.10.2010
BVGer Urteil A-2757/2009 vom 12. Oktober 2010