- Branche
- Gastgewerbe
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 1999
- Rechtskraft
- ja
Sexuelle Belästigung einer Angestellten im Gastgewerbe
Kurzzusammenfassung
Eine Angestellte im Gastgewerbe wendet sich an die Schlichtungsstelle wegen sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber tritt nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Prozessführung wird im Umfange von 3'100 Franken bewilligt.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte arbeitet erst seit kurzem in einem mittelgrossen Gastgewerbebetrieb. Als sie wegen sexueller Belästigung bei ihrem Arbeitgeber vorspricht, erhält sie die Kündigung. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle.
Während der Verhandlung, an der die Klägerin von einer Anwältin vertreten wird, geht der Arbeitgeber nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Doch ihr Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird bewilligt.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 7/1998
Während der Verhandlung, an der die Klägerin von einer Anwältin vertreten wird, geht der Arbeitgeber nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Doch ihr Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird bewilligt.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 7/1998