Settore
Industria alberghiera
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 1999
Decisione passata in giudicato
Basilea Città Caso 9

Sexuelle Belästigung einer Angestellten im Gastgewerbe

Eine Angestellte im Gastgewerbe wendet sich an die Schlichtungsstelle wegen sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber tritt nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Prozessführung wird im Umfange von 3'100 Franken bewilligt.

Sviluppo del procedimento

16.02.1999
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte arbeitet erst seit kurzem in einem mittelgrossen Gastgewerbebetrieb. Als sie wegen sexueller Belästigung bei ihrem Arbeitgeber vorspricht, erhält sie die Kündigung. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle.

Während der Verhandlung, an der die Klägerin von einer Anwältin vertreten wird, geht der Arbeitgeber nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Doch ihr Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird bewilligt.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 7/1998