Branche
Hôtellerie-restauration
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 1999
Entrée en force
oui
Bâle-Ville Cas 9

Sexuelle Belästigung einer Angestellten im Gastgewerbe

Eine Angestellte im Gastgewerbe wendet sich an die Schlichtungsstelle wegen sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber tritt nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Prozessführung wird im Umfange von 3'100 Franken bewilligt.

Historique de la procédure

16.02.1999
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Angestellte arbeitet erst seit kurzem in einem mittelgrossen Gastgewerbebetrieb. Als sie wegen sexueller Belästigung bei ihrem Arbeitgeber vorspricht, erhält sie die Kündigung. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle.

Während der Verhandlung, an der die Klägerin von einer Anwältin vertreten wird, geht der Arbeitgeber nicht auf den Einigungsvorschlag ein. Doch ihr Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird bewilligt.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Evaluation)/Geschäftskontrolle Nr. 7/1998