- Branche
- Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Rachekündigung • Kündigung • Sexuelle Belästigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2006
Sexuelle Belästigung der Leiterin eines Tierheims
Kurzzusammenfassung
Die Leiterin eines Tierheims wendet sich an die Schlichtungskommission, weil ihr Vorgesetzter sie verbal und sexuell belästigt habe. Kurz darauf erhält sie die Kündigung mit der Begründung, das Arbeits- und Vertrauensverhältnis sei gestört. Darauf erhebt die Leiterin Klage wegen sexueller Belästigung und wegen Rachekündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber verweigert eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2006