Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Licenziamento abusivo • Disdetta • Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2006
Berna Caso 56

Sexuelle Belästigung der Leiterin eines Tierheims

Die Leiterin eines Tierheims wendet sich an die Schlichtungskommission, weil ihr Vorgesetzter sie verbal und sexuell belästigt habe. Kurz darauf erhält sie die Kündigung mit der Begründung, das Arbeits- und Vertrauensverhältnis sei gestört. Darauf erhebt die Leiterin Klage wegen sexueller Belästigung und wegen Rachekündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber verweigert eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren.

Sviluppo del procedimento

14.09.2006
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2006