Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Congé représailles • Licenciement • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2006
Berne Cas 56

Sexuelle Belästigung der Leiterin eines Tierheims

Die Leiterin eines Tierheims wendet sich an die Schlichtungskommission, weil ihr Vorgesetzter sie verbal und sexuell belästigt habe. Kurz darauf erhält sie die Kündigung mit der Begründung, das Arbeits- und Vertrauensverhältnis sei gestört. Darauf erhebt die Leiterin Klage wegen sexueller Belästigung und wegen Rachekündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber verweigert eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren.

Historique de la procédure

14.09.2006
Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab


Die Schlichtungskommission schreibt das Verfahren ab.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2006