- Branche
- Handel, Detailhandel
- Geschlecht
- männlich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Lohngleichheit
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2007
- Rechtskraft
- ja
Lohngleichheit für einen Juristen
Kurzzusammenfassung
Ein Jurist wendet sich mit Forderungen wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Es wird ein Vergleich abgeschlossen: der Kläger erhält 7'500 Franken.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Ein Jurist reicht bei der Schlichtungsstelle Beschwerde wegen Lohndiskriminierung ein. Seine Forderungen belaufen sich auf rund 55'800 Franken. Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Beide Parteien einigen sich auf eine Auszahlung von 7'500 Franken.
Der Kläger erhält 7500 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2007
Der Kläger erhält 7500 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2007