Branche
Handel, Detailhandel
Geschlecht
männlich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2007
Rechtskraft
ja
Schwyz Fall 10

Lohngleichheit für einen Juristen

Kurzzusammenfassung

Ein Jurist wendet sich mit Forderungen wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Es wird ein Vergleich abgeschlossen: der Kläger erhält 7'500 Franken.

Verfahrensgeschichte

30.03.2007
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Ein Jurist reicht bei der Schlichtungsstelle Beschwerde wegen Lohndiskriminierung ein. Seine Forderungen belaufen sich auf rund 55'800 Franken. Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Beide Parteien einigen sich auf eine Auszahlung von 7'500 Franken.

Der Kläger erhält 7500 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2007