Settore
Commercio, commercio al dettaglio
Genere
Uomo
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2007
Decisione passata in giudicato
Svitto Caso 10

Lohngleichheit für einen Juristen

Ein Jurist wendet sich mit Forderungen wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Es wird ein Vergleich abgeschlossen: der Kläger erhält 7'500 Franken.

Sviluppo del procedimento

30.03.2007
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Ein Jurist reicht bei der Schlichtungsstelle Beschwerde wegen Lohndiskriminierung ein. Seine Forderungen belaufen sich auf rund 55'800 Franken. Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Beide Parteien einigen sich auf eine Auszahlung von 7'500 Franken.

Der Kläger erhält 7500 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2007