Branche
Négoce, commerce de détail
Sexe
Homme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2007
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 10

Lohngleichheit für einen Juristen

Ein Jurist wendet sich mit Forderungen wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungsstelle (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Es wird ein Vergleich abgeschlossen: der Kläger erhält 7'500 Franken.

Historique de la procédure

30.03.2007
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Ein Jurist reicht bei der Schlichtungsstelle Beschwerde wegen Lohndiskriminierung ein. Seine Forderungen belaufen sich auf rund 55'800 Franken. Der Schlichter macht einen Einigungsvorschlag. Beide Parteien einigen sich auf eine Auszahlung von 7'500 Franken.

Der Kläger erhält 7500 Franken.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2007