Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 441

Missbräuchliche Kündigung einer Arbeitnehmerin

Kurzzusammenfassung

Nach zweijähriger Anstellung wird einer Arbeitnehmerin gekündigt. Sie erachtet diese Kündigung als missbräuchlich und reicht ein Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht sie dieses aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück und die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.

Verfahrensgeschichte

13.08.2020
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.
Nach knapp zweijähriger Tätigkeit wird einer Arbeitnehmerin das seit März 2018 bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Arbeitnehmerin erachtet die Kündigung als missbräuchlich und leitet daraus Ansprüche nach Gleichstellungsgesetz ab. Am 15. März 2020 reicht die Arbeitnehmerin ein Schlichtungsgesuch ein und beantragt eine Entschädigung und die Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Schlichtungsgesuch zieht die Arbeitnehmerin in Folge einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück.

Die Parteien einigen sich aussergerichtlich. Das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 10/2020