Branche
Autre
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2020
Entrée en force
oui
Zurich Cas 441

Missbräuchliche Kündigung einer Arbeitnehmerin

Nach zweijähriger Anstellung wird einer Arbeitnehmerin gekündigt. Sie erachtet diese Kündigung als missbräuchlich und reicht ein Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht sie dieses aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück und die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.

Historique de la procédure

13.08.2020
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.
Nach knapp zweijähriger Tätigkeit wird einer Arbeitnehmerin das seit März 2018 bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Arbeitnehmerin erachtet die Kündigung als missbräuchlich und leitet daraus Ansprüche nach Gleichstellungsgesetz ab. Am 15. März 2020 reicht die Arbeitnehmerin ein Schlichtungsgesuch ein und beantragt eine Entschädigung und die Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Schlichtungsgesuch zieht die Arbeitnehmerin in Folge einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück.

Die Parteien einigen sich aussergerichtlich. Das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 10/2020