- Branche
- Autre
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Licenciement • Licenciement discriminatoire • Indemnité
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2020
- Entrée en force
- oui
Missbräuchliche Kündigung einer Arbeitnehmerin
Nach zweijähriger Anstellung wird einer Arbeitnehmerin gekündigt. Sie erachtet diese Kündigung als missbräuchlich und reicht ein Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht sie dieses aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück und die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.
Nach knapp zweijähriger Tätigkeit wird einer Arbeitnehmerin das seit März 2018 bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Arbeitnehmerin erachtet die Kündigung als missbräuchlich und leitet daraus Ansprüche nach Gleichstellungsgesetz ab. Am 15. März 2020 reicht die Arbeitnehmerin ein Schlichtungsgesuch ein und beantragt eine Entschädigung und die Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Schlichtungsgesuch zieht die Arbeitnehmerin in Folge einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück.
Die Parteien einigen sich aussergerichtlich. Das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 10/2020
Die Parteien einigen sich aussergerichtlich. Das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 10/2020