Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2020
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 441

Missbräuchliche Kündigung einer Arbeitnehmerin

Nach zweijähriger Anstellung wird einer Arbeitnehmerin gekündigt. Sie erachtet diese Kündigung als missbräuchlich und reicht ein Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht sie dieses aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück und die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.

Sviluppo del procedimento

13.08.2020
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab.
Nach knapp zweijähriger Tätigkeit wird einer Arbeitnehmerin das seit März 2018 bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Arbeitnehmerin erachtet die Kündigung als missbräuchlich und leitet daraus Ansprüche nach Gleichstellungsgesetz ab. Am 15. März 2020 reicht die Arbeitnehmerin ein Schlichtungsgesuch ein und beantragt eine Entschädigung und die Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Schlichtungsgesuch zieht die Arbeitnehmerin in Folge einer aussergerichtlichen Einigung wieder zurück.

Die Parteien einigen sich aussergerichtlich. Das Verfahren wird als erledigt abgeschrieben.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 10/2020