Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale • Valutazione del lavoro
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
2 Decisioni 2002
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 77

Klinikangestellte schliesst sich Beschwerde an

Die Probleme bei der Lohnüberführung, die nach den Lohngleichheitsurteilen im Zürcher Gesundheitswesen (Zürich Fall 8, Zürich Fall 9, Zürich Fall 10, Zürich Fall 11) erfolgte, sind für viele ähnlich. Diverse Betroffene versuchen deshalb, sich bereits formulierten Klagen anzuschliessen. Nicht wenige scheitern an formalen Mängeln wie diese Klinikangestellte.

Sviluppo del procedimento

21.06.2002
Gesundheitsdirektion weist Rekurs ab
19.09.2002
Das Verwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein
Die Klinikangestellte legt beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion zu ihrer Lohnüberführung ein. Sie erklärt, sie schliesse sich der Klage einer Kollegin an und bittet, deren Verfahren stellvertretend auch für das ihre zu beurteilen. Weil dieses Vorgehen juristisch nicht korrekt ist und sie die vom Gericht angeforderten Ergänzungen auch nicht fristgerecht nachreicht, tritt das Gericht gar nicht auf den Rekurs ein.

PB.2002.00023 (vgl. Entscheiddatenbank Verwaltungsgericht Zürich)