Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
andere
Rechtliche Schlüsselwörter
Mutterschaft
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
2 Entscheide 2024
Rechtskraft
ja
Bern Fall 205

Vorzeitiges Ende des Anspruches auf Mutterschaftsentschädigung

Kurzzusammenfassung

Die Beschwerdeführerin (Nationalrätin) bezog Mutterschaftsentschädigung und nahm währenddessen an Parlamentssitzungen teil. Die Ausgleichskasse qualifizierte dies als Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und forderte Taggelder zurück.
Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil 9C_290/2024 vom 3. Oktober 2024, dass der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet, sobald eine Erwerbstätigkeit – auch teilzeitlich – wieder aufgenommen wird. Die Teilnahme an Parlamentssitzungen wurde nicht als marginale Nebentätigkeit, sondern als relevante Erwerbstätigkeit eingestuft. Ein Einkommen über der AHV-rechtlichen Geringfügigkeitsgrenze (Fr. 2’300.– jährlich) schliesst eine blosse Nebentätigkeit aus. Die Rückforderung der bereits ausgerichteten Mutterschaftsentschädigung wurde daher als rechtmässig bestätigt. Das Bundesgericht stützt sich dabei u.a. auf die Rechtsprechung aus BGE 148 V 253.

Bedeutung im Kontext des Gleichstellungsgesetzes

Der Entscheid betrifft primär das Erwerbsersatzgesetz, ist jedoch für das Gleichstellungsgesetz indirekt relevant im Kontext Mutterschaft und Erwerbstätigkeit.
Er zeigt die strikte Handhabung der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungsrecht: Bereits begrenzte berufliche Aktivitäten können den Leistungsanspruch beenden.
Dies kann faktisch Druck auf Mütter ausüben, während der Mutterschaft vollständig auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, was gleichstellungsrechtlich relevant ist.
Im Unterschied zu GlG-Fällen fehlt hier jedoch eine Diskriminierungsprüfung; der Fokus liegt auf objektiven Anspruchsvoraussetzungen.
Der Entscheid verdeutlicht damit die systematische Trennung zwischen Gleichstellungsschutz (GlG) und sozialversicherungsrechtlicher Leistungslogik.

Aktuelles: Kein Verlust von Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen: Änderung seit 1. Juli 2024

Verfahrensgeschichte

15.04.2024
Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (200 22 763 EO)
03.10.2024
BGer Urteil 9C_290/2024 vom 3. Oktober 2024